Direkt
zum Inhalt springen,
,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Niedernhall
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Kochertalbrücke
Zu Facebook
Sie befinden sich im folgenden Untermenüpunkt:

Bauanträge online

Bauanträge online

Einreichung baurechtlicher Anträge ab September nur noch online über ViBa-BW

Antragsteller müssen sich ein Benutzerkonto anlegen

 

Ab 1. September 2024 werden die baurechtlichen Verfahren im Landratsamt Hohenlohekreis ausschließlich digital bearbeitet. Die Antragstellung in Papierform ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Bauanträge und viele weitere baurechtliche Anträge können bereits seit Juli 2024 über die Landesplattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW) beim Landratsamt Hohenlohekreis eingereicht werden. Die Antragsstellung über ViBa-BW wird nun zum 1. September 2024 im Hohenlohekreis verpflichtend. Die Einreichung per E-Mail ist ebenfalls nicht mehr möglich.

 

Die gesamte Kommunikation mit der Baurechtsbehörde sowie die digitale Zustellung der Bescheide (z. B. die Baugenehmigung) findet ab September ausschließlich über ViBa-BW statt. Alle Informationen rund um das Virtuelle Bauamt können entweder auf der Homepage im Online-Portal des Landratsamtes (www.hohenlohekreis.de/virtuelles-bauamt) oder über den Behördenfinder von „Service-BW“ (www.service-bw.de/zufi) gefunden werden.

Grund für die Umstellung auf das digitale Verfahren ist das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren, das Ende November letzten Jahres in Kraft getreten ist. Es ermöglicht nun die vollständige Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens. Darüber hinaus erfolgt seit dieser Gesetzesänderung die Antragstellung nicht mehr bei der jeweiligen Gemeinde, sondern direkt beim Landratsamt als Untere Baurechtsbehörde.

Für die digitale Antragstellung über das Virtuelle Bauamt ist zunächst ein Benutzerkonto (Bund ID für Privatpersonen oder Unternehmenskonto für Entwurfsverfasser bzw. gewerbliche Bauherren) anzulegen. Für die Einrichtung der entsprechenden Konten empfehlen wir eine Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen einzuplanen, da der Zugangscode per Post übermittelt wird. Durch diese Authentifizierung ist ein gesichertes Postfach für die Kommunikation mit der Baurechtsbehörde gewährleistet, sodass auch Bescheide digital zugestellt werden können.