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Bürgergenossenschaft Seniorenzentrum Niedernhall
Liebe Niedernhallerinnen, liebe Niedernhaller,
wir bauen ein Seniorenzentrum!
Der Bedarf für uns Niedernhaller ist in jedem Fall vorhanden. Aktuell planen wir gemeinsam mit dem ASB Heilbronn-Franken ein Seniorenzentrum mit 45 stationären Pflegeeinheiten, einer Tagespflege sowie einem Bereich für betreutes Wohnen.
Diesen Bedarf vor Ort zu decken ist für mich ein Herzenswunsch, der hoffentlich in Erfüllung geht.
Viele ältere Menschen haben mir berichtet, dass sie im Alter nicht ihre Lebensumgebung, also Niedernhall, verlassen möchten.
Das Seniorenzentrum zu betreiben ist ein Schritt zu diesem Wunsch. Um ein Seniorenzentrum zu errichten, bedarf es eines weiteren vorherigen Schrittes. Das Seniorenzentrum zu bauen, möchte ich gerne mit Ihnen gemeinsam angehen. Eine Bürgergenossenschaft zu gründen, klingt erstmal nach Neuland, aber mit diesen Informationen sollen Sie erfahren, wie es uns gelingen kann, dieses Projekt gemeinsam umzusetzen.
Herzlichen Dank
Ihr
Achim Beck
Bürgermeister
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Informationsveranstaltung zur Gründung einer Bürgergenossenschaft „Seniorenzentrum“
Dienstag, den 16. Mai 2023, 19 Uhr, Stadthalle Niedernhall
Liebe Interessenten der Bürgergenossenschaft Seniorenzentrum,
über den aktuellen Projektstand möchten wir Sie gerne bei einer weiteren Informationsveranstaltung am 16.05.2023 um 19 Uhr in der Stadthalle Niedernhall (Brückenwiesenweg 2, 74676 Niedernhall) informieren. Hierzu lade ich Sie, auch im Namen des Architekten, Herrn Martin Maslowski und dem Geschäftsführer des ASB Heilbronn-Frank, Herrn Steffen Kübler, herzlich ein.
Herzlichen Dank
Ihr
Achim Beck
Bürgermeister
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Warum eine Genossenschaft gründen?
Mit einer Genossenschaft ermöglichen wir es, dass sich alle Niedernhaller an der Investition beteiligen können und somit selbst davon profitieren. Statt bei einem Dritten (Investor) bleibt die Rendite im Ort, also bei uns.
Wie genau kann ich von dieser Bürgergenossenschaft profitieren?
Ganz einfach! Es ist vergleichbar mit einem Sparbuch auf der Bank. Sie entscheiden mit welcher Geldsumme Sie einsteigen möchten (bspw. 500€ - 50.000€). Dafür erhalten Sie eine jährliche Dividende von geschätzten 2-3 %. Am Ende profitieren alle Niedernhaller von diesem Projekt, denn mit dem Seniorenzentrum decken wir einen wichtigen Bedarf fürs Alter ab.
Weshalb die Genossenschaft und nicht ein Investor?
Anstatt die Rendite an einen (unbekannten) Investor abzuführen, bleibt durch die Genossenschaft die Wertschöpfung im Ort. Es entsteht ein hoher Identifikationsfaktor für ein Projekt in dem eine gute, sichere und sozial verantwortbare Versorgung vor Ort gewährleistet wird.
Wie sieht der Zeitplan für die Gründung aus?
Bis 31.01.2023 können sich alle Interessierten melden, die grundsätzlich an Genossenschaftsanteilen interessiert sind. Danach kann der Gemeinderat auf Basis der Zahl der Interessierten entscheiden, ob das Projekt auf diesem Weg weiterverfolgt wird. Sofern das Interesse der Bürger groß genug ist, erfolgt die eigentliche Gründung der Genossenschaft erst kurz vor Inbetriebnahme des Seniorenzentrums, also bspw. 2025. Bis dahin werden die Baukosten von der GmbH zwischenfinanziert.
Was passiert, wenn es nicht gelingt, die Genossenschaft zu gründen?
Dann kommt der Plan B auf den Tisch:
Der ASB Heilbronn-Franken und die Stadt Niedernhall suchen einen geeigneten Investor, der das Seniorenzentrum baut und an den ASB langfristig vermietet.
Wann geht es mit dem Seniorenzentrum und der Bürgergenossenschaft los?
Der Zeitplan sieht aktuell vor, dass die Planung im Jahr 2023 fertiggestellt wird und im Jahr 2024 der Baubeginn erfolgt. Die Gründung der Bürgergenossenschaft macht für Sie erst dann Sinn, wenn auch Mieteinnahmen und somit eine Rendite fließt, die als Dividende ausgeschüttet werden kann. Deswegen wird die Bürgergenossenschaft nach derzeitigem Stand erst 2025 gegründet.
Warum jetzt schon damit anfangen, wenn erst 2025 gegründet wird?
Wenn sich das Interesse bis 31.01.2023 als gering herausstellt, wird man den Weg mit einem Investor gehen müssen, der als „Bauherr“ auftritt. Die Stadt Niedernhall und der ASB brauchen also jetzt schon eine Tendenz, ob das Interesse für dieses Projekt da ist.
Wer haftet, wenn etwas schiefgeht?
Sollte das Projekt in der Bauphase schiefgehen, wären „nur“ die Kapitaleinlagen des stillen Investors und der Stadt betroffen. Ist das Pflegeheim in Betrieb und die Genossenschaft hat sich bereits in die GmbH & Co. KG eingekauft, haftet die Genossenschaft ebenso wie die Kommanditisten Stadt und Investor mit ihrem Kommanditkapital. Eine Nachschusspflicht besteht für die Kommanditisten nicht. Der Mietpreis vom Betreiber, also dem ASB, richtet sich nach den tatsächlichen Baukosten, so dass die Haftung eher gering ist.
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Interesse habe?
Dafür haben wir im Info-Flyer (PDF-Datei) einen Rückmeldebogen eingefügt, auf dem Sie Ihr Interesse bekunden können. Das ist natürlich unverbindlich. Verbindlich wird es erst kurz vor der Gründung.
Ob der Weg der Bürgergenossenschaft eingeschlagen wird, hängt jedoch grundsätzlich von der Bereitschaft der Bürger ab. Diese Bereitschaft sollten Sie bis 31.01.2023 erklären.
Gerne können Sie uns auch bezüglich Ihrem Anliegen oder Ihrem Interesse per E-Mail kontaktieren:
buergerpflege(@)niedernhall.de