Direkt
zum Inhalt springen,
,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Niedernhall
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Kochertalbrücke
Zu Facebook
Sie befinden sich im folgenden Untermenüpunkt:

Bodenrichtwerte

Im Detail

Die aktuellen Bodenrichtwerte können Sie auf der Seite der Gutachterausschüsse BW erfragen. Hier können ganz einfach die Flurstücksnummer, Straße etc. eingetragen werden, der aktuelle Bodenrichtwert wird Ihnen im Anschluss angezeigt.

Bodenrichtwerte Stichtag 01.01.2023 (PDF-Dokument, 14,70 KB, 28.06.2023)

Bodenrichtwerte Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Dokument, 46,89 KB, 28.06.2023)

 

Archivwerte:

  • Bodenrichtwerte zum 31.12.2018 (PDF-Dokument, 129,19 KB, 05.07.2022)
  • Bodenrichtwerte 2019/2020 zum 31.12.2020 (PDF-Dokument, 65,15 KB, 05.07.2022)
  • Bodenrichtwerte Stichtag 01.01.2022  Öffentliche Bekanntmachung des Gemeinsamen Gutachterausschusses Künzelsau (PDF-Dokument, 1,57 MB, 28.06.2023)
  • Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 (maßgeblich für die Grundsteuererhebung)
    Gemäß § 196 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbin-dung mit der Gutachterausschussverordnung in der aktuellen Fassung, wurden durch den Gutachteraus-schuss am 22.06.2022 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt.
    Aufgrund der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden, unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands, zu ermitteln (Bodenrichtwerte).
    In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Es sind Richtwertzonen zu bilden, die jeweils Gebiete umfassen, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. Die wertbeeinflussenden Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks sind darzustellen.
    Die Bodenrichtwerte sind jeweils zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres zu ermitteln, wenn nicht eine häufigere Ermittlung bestimmt ist. Für Zwecke der steuerlichen Bewertung des Grundbesitzes sind Bodenrichtwerte nach ergänzenden Vorgaben der Finanzverwaltung zum jeweiligen Hauptfeststellungs-zeitpunkt (erstmalig am 01.07.2022, zum Stichtag 01.01.2022) oder sonstigen Feststellungszeitpunkt zu ermitteln. Auf Antrag der für den Vollzug dieses Gesetzbuchs zuständigen Behörden, sind Bodenrichtwerte für einzelne Gebiete bezogen auf einen abweichenden Zeitpunkt zu ermitteln.
    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den angegebenen Werten um rechnerisch ermittelte Durchschnittswerte handelt. Je nach Bodenqualität, Lage, Zuschnitt und Größe des Grund-stücks sind Zu- und Abschläge denkbar. Die Flä-chenpreise gelten jeweils ohne Gebäude und Aufwuchs.
    Die Bodenrichtwerte sind zu veröffentlichen und dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gut-achterausschusses Künzelsau Auskunft über die Bo-denrichtwerte verlangen.
    Der Zusammenschluss des Gemeinsamen Gut-achterausschusses Künzelsau umfasst: Dörzbach, Forchtenberg, Ingelfingen, Krautheim, Künzelsau, Kupferzell, Mulfingen, Niedernhall, Schöntal, Waldenburg und Weißbach.
    Die Bodenrichtwerte können ab dem 01.07.2022 auch auf der Internetseite BORIS-BW
    (www.gutachterausschuesse-bw.de) abgerufen werden.
    Künzelsau, 22.06.2022
    Konrad Schmetzer, Anja Zinsler
    Stellvertretender Vorsitzender der Leiterin der Geschäftsstelle des GGA Künzelsau.
    GGA Künzelsau
    Tag der Veröffentlichung: 27. Juni 2022
  

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Gemeinsamen Gutachterausschuss mit Sitz in Künzelsau.

Zum 1. Januar 2021 erfolgte ein Zusammenschluss eines Teils der Gutachterausschüsse aus dem Hohenlohekreis zu einem „Gemeinsamen Gutachterausschuss Künzelsau“. Die Gemeinden und Städte Dörzbach, Forchtenberg, Ingelfingen, Krautheim, Kupferzell, Mulfingen, Niedernhall, Schöntal, Waldenburg und Weißbach sind diesem angeschlossen. Die Geschäftsstelle ist bei der Stadtverwaltung Künzelsau angesiedelt und befindet sich im Rathaus in Künzelsau.

Für Fragen zur Arbeit des Gutachterausschusses oder zur Erstellung eines Gutachtens steht gerne das Team im Künzelsauer Rathaus zur Verfügung. Kontakt: Stadtverwaltung Künzelsau, Gemeinsamer Gutachterausschuss Künzelsau. Weitere Kontaktdaten und Ansprechpartner finden Sie direkt auf der Homepage Gemeinsamen Gutachterausschuss.