Im Detail
Die aktuellen Bodenrichtwerte können Sie auf der Seite der Gutachterausschüsse BW erfragen. Hier können ganz einfach die Flurstücksnummer, Straße etc. eingetragen werden, der aktuelle Bodenrichtwert wird Ihnen im Anschluss angezeigt.
Bodenrichtwerte Stichtag 01.01.2023 (PDF-Dokument, 14,70 KB, 28.06.2023)
Bodenrichtwerte Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Dokument, 46,89 KB, 28.06.2023)
Archivwerte:
- Bodenrichtwerte zum 31.12.2018 (PDF-Dokument, 129,19 KB, 05.07.2022)
- Bodenrichtwerte 2019/2020 zum 31.12.2020 (PDF-Dokument, 65,15 KB, 05.07.2022)
- Bodenrichtwerte Stichtag 01.01.2022 Öffentliche Bekanntmachung des Gemeinsamen Gutachterausschusses Künzelsau (PDF-Dokument, 1,57 MB, 28.06.2023)
- Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 (maßgeblich für die Grundsteuererhebung)
Gemäß § 196 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbin-dung mit der Gutachterausschussverordnung in der aktuellen Fassung, wurden durch den Gutachteraus-schuss am 22.06.2022 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt.
Aufgrund der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden, unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands, zu ermitteln (Bodenrichtwerte).
In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Es sind Richtwertzonen zu bilden, die jeweils Gebiete umfassen, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. Die wertbeeinflussenden Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks sind darzustellen.
Die Bodenrichtwerte sind jeweils zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres zu ermitteln, wenn nicht eine häufigere Ermittlung bestimmt ist. Für Zwecke der steuerlichen Bewertung des Grundbesitzes sind Bodenrichtwerte nach ergänzenden Vorgaben der Finanzverwaltung zum jeweiligen Hauptfeststellungs-zeitpunkt (erstmalig am 01.07.2022, zum Stichtag 01.01.2022) oder sonstigen Feststellungszeitpunkt zu ermitteln. Auf Antrag der für den Vollzug dieses Gesetzbuchs zuständigen Behörden, sind Bodenrichtwerte für einzelne Gebiete bezogen auf einen abweichenden Zeitpunkt zu ermitteln.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den angegebenen Werten um rechnerisch ermittelte Durchschnittswerte handelt. Je nach Bodenqualität, Lage, Zuschnitt und Größe des Grund-stücks sind Zu- und Abschläge denkbar. Die Flä-chenpreise gelten jeweils ohne Gebäude und Aufwuchs.
Die Bodenrichtwerte sind zu veröffentlichen und dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gut-achterausschusses Künzelsau Auskunft über die Bo-denrichtwerte verlangen.
Der Zusammenschluss des Gemeinsamen Gut-achterausschusses Künzelsau umfasst: Dörzbach, Forchtenberg, Ingelfingen, Krautheim, Künzelsau, Kupferzell, Mulfingen, Niedernhall, Schöntal, Waldenburg und Weißbach.
Die Bodenrichtwerte können ab dem 01.07.2022 auch auf der Internetseite BORIS-BW
(www.gutachterausschuesse-bw.de) abgerufen werden.
Künzelsau, 22.06.2022
Konrad Schmetzer, Anja Zinsler
Stellvertretender Vorsitzender der Leiterin der Geschäftsstelle des GGA Künzelsau.
GGA Künzelsau
Tag der Veröffentlichung: 27. Juni 2022
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Gemeinsamen Gutachterausschuss mit Sitz in Künzelsau.
Zum 1. Januar 2021 erfolgte ein Zusammenschluss eines Teils der Gutachterausschüsse aus dem Hohenlohekreis zu einem „Gemeinsamen Gutachterausschuss Künzelsau“. Die Gemeinden und Städte Dörzbach, Forchtenberg, Ingelfingen, Krautheim, Kupferzell, Mulfingen, Niedernhall, Schöntal, Waldenburg und Weißbach sind diesem angeschlossen. Die Geschäftsstelle ist bei der Stadtverwaltung Künzelsau angesiedelt und befindet sich im Rathaus in Künzelsau.
Für Fragen zur Arbeit des Gutachterausschusses oder zur Erstellung eines Gutachtens steht gerne das Team im Künzelsauer Rathaus zur Verfügung. Kontakt: Stadtverwaltung Künzelsau, Gemeinsamer Gutachterausschuss Künzelsau. Weitere Kontaktdaten und Ansprechpartner finden Sie direkt auf der Homepage Gemeinsamen Gutachterausschuss.