Poolfüllungen
icon.crdate04.04.2024
Die heißen Wochen des Jahres stehen bald vor der Tür und viele Pools und Schwimmbecken versprechen Abkühlung - vorausgesetzt sie sind mit Wasser gefüllt...
Poolfüllungen
Die heißen Wochen des Jahres stehen bald vor der Tür und viele Pools und Schwimmbecken versprechen Abkühlung - vorausgesetzt sie sind mit Wasser gefüllt.
Bevor Sie das Wasser tatsächlich laufen lassen, sind ein paar Dinge zu beachten:
Das Befüllen des Pools ist über den hauseigenen Frischwasseranschluss vorzunehmen. Der Frischwasserbezug darf nicht über einen eventuellen Gartenwasserzähler laufen, dieser ist ausschließlich für die Gartenbewässerung vorgesehen.
Da durch unangemeldetes Befüllen der Verdacht eines unkontrollierten Wasseraustritts entstehen kann, bitten wir Sie die Poolbefüllung im Vorfeld beim Wassermeister, Herrn Barnebeck (Tel. 07940/934965) oder Frau Hohl (Tel. 07947 / 943820-522; anke.hohl@gvv-mk.de) anzumelden.
Wasser in Pools und Schwimmbädern wird üblicherweise mit chemischen Zusätzen behandelt und wird aus wasserwirtschaftlicher Sicht daher als Abwasser definiert. Dieses darf grundsätzlich nicht in den natürlichen Wasserkreislauf gelangen, sondern muss über die Kanalisation entsorgt werden. Eine Absetzung von der Schmutzwassergebühr ist deshalb nicht möglich.
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